Die Fachoberschule (FOS) baut auf dem Mittleren Abschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf und führt dich zur Fachhochschulreife – dem Zugang zu Fachhochschulen, vielen Ausbildungen und dualen Studienangeboten.
Du kannst zwischen zwei Wegen wählen:
Form A (2 Jahre) für Bewerberinnen und Bewerber mit Mittlerem Abschluss
Klasse 11 mit Betriebspraktikum an 3 Tagen pro Woche und Unterricht an den anderen Tagen
Klasse 12 vollschulisch mit 5 Tagen Unterricht pro Woche
Form B (1 Jahr) für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung – vollständig schulischer Unterricht
Wirtschaft & Verwaltung
Informationstechnik
Maschinenbau (nur Form B)
Sabine Raab (Koordinatorin Fachoberschule Form A)
Christian Wolf (Koordinator Fachoberschule Form B)
Aufnahmeantrag für die Fachoberschule
Lebenslauf in tabellarischer Form
Nachweis des Mittlerer Bildungsabschluss (beglaubigte Kopie)
Für die Bewerbung wird das Zeugniskopie vom 1. Halbjahr (Klasse 10) vorgelegt.
Das Abschlusszeugnis des Mittleren Bildungsabschlusses (beglaubigte Kopie) muss zur Voreinschulung (ca. 1 Wochen vor den Sommerferien) mitgebracht werden. Schülerinnen und Schüler, bei denen die Ausgabe später erfolgt (bspw. Bayern), reichen das Zeugnis nach.
In Deutsch, Mathematik, Englisch sind mindestens zweimal befriedigend (3) und keine Note schlechter als ausreichend (4) erforderlich. Wer im Halbjahr etwas schlechter ist, kann sich bewerben, wird aber auf der Warteliste geführt. Die endgültige Aufnahme hängt immer vom Jahreszeugnis ab.
Eignungsgutachten der abgebenden Schule (immer erforderlich)
Schullaufbahnberatung wird mit dem Formular bestätigt. Falls keine Schullaufbahnberatung an der abgebenden Schule durchgeführt wurde, ist eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit vorzulegen.
Erklärung über einen möglicherweise früheren FOS-Besuch
Maschinell (nicht handschriftlich) ausgefüllte Praktikantenvertrag (kann nachgereicht werden) oder Nachweis einer Praktikumszusage
Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: gültige Aufenthaltsgenehmigung (beglaubigt) sowie Kopie des Personalausweises (beglaubigt)
Die Aufnahme kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und mit den notwendigen Unterschriften eingereicht werden.
Fehlt der Praktikumsvertrag werden Bewerberinnen und Bewerber i. d. R. auf die Warteliste genommen.
Bewerbungsfrist: 31. März jedes Jahres (spätere Bewerbungen sind nachrangig möglich)
Die Bearbeitung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Zu den vollständigen Unterlagen siehe Aufnahmebedingungen (separate Seite).
Hinweis für Form A:
Du suchst dir deinen Praktikumsplatz in Klasse 11 in der Regel selbst.
Das Praktikum findet an 3 festen Tagen pro Woche statt.
→ Die genauen Wochentage werden Anfang Juni bekanntgegeben: Montag–Mittwoch oder Mittwoch–Freitag, je nach Klassenzuteilung).
Für die Aufnahme ist ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Berufsschulzeugnis oder in Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens zweimal befriedigend (3) und keine Note schlechter als ausreichend (4) erforderlich.
Aufnahmeantrag für die Fachoberschule
Lebenslauf in tabellarischer Form
Nachweis zum Mittlerer Bildungsabschluss (beglaubigte Kopie). In vielen Fällen wird dieser bei einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule automatisch erworben.
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Wer die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, reicht das letzte vorliegende Zeugnis der Ausbildung ein.
Prüfungszeugnis der Kammer (IHK, HWK o. ä.)
Neben dem Mittleren Bildungsabschluss und der abgeschlossenen Berufsausbildung gibt es auch noch andere Zugangsmöglichkeiten:
Fachhochschulreife an einer zweijährigen Berufsfachschule (Höhere Berufsfachschule)
Mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf (ersetzt den Berufsabschluss)
Sonderregelungen § 5 Abs. 6 VOFOS (z. B. Anerkennung gleichwertiger Vorbildungen im Ausland)
§ 5 Aufnahmevoraussetzungen der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-FOSchulAPrOHE2018V5IVZ
Bewerbungsfrist: 31. März jedes Jahres (spätere Bewerbungen sind nachrangig möglich)
Die Bearbeitung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Zu den vollständigen Unterlagen siehe Aufnahmebedingungen (separate Seite).
Hinweis für Form A:
Du suchst dir deinen Praktikumsplatz in Klasse 11 in der Regel selbst.
Das Praktikum findet an 3 festen Tagen pro Woche statt.
→ Die genauen Wochentage werden Anfang Juni bekanntgegeben: Montag–Mittwoch oder Mittwoch–Freitag, je nach Klassenzuteilung).
Hinweis für Form B:
Wer die Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife bereits zweimal nicht bestanden hat, kann nicht erneut aufgenommen werden.
Der Unterricht an der FOS ist stark digital ausgerichtet. Für eine reibungslose Mitarbeit wird ein eigenes digitales Endgerät empfohlen (Laptop oder Tablet). Ab dem Schuljahr 2026/27 stehen uns keine Leihgeräte mehr zur Verfügung.
Deutsch
Englisch
Mathematik
Politik und Wirtschaft
Religion/Ethik (in der Stufe 12)
Sport (in der Stufe 12)
NAWI (in der Stufe 12 zwei Fächer Physik, Chemie und Biologie)
berufliche Themenfelder der gewählten Fachrichtung (Wirtschaft, Informationstechnik oder Maschinenbau)
Die beruflichen Themenfelder der einzelnen Fachrichtungen sind im Detail den Kerncurricula und Lehrplänen zu entnehmen, die unter Kultus Hessen – Kerncurricula Fachoberschule veröffentlicht sind.
Alle Leistungen werden mit 0 bis 15 Punkten bewertet:
15–13 Punkte = sehr gut (Note 1)
12–10 Punkte = gut (Note 2)
9–7 Punkte = befriedigend (Note 3)
6–4 Punkte = ausreichend (Note 4)
3–1 Punkte = mangelhaft (Note 5)
0 Punkte = ungenügend (Note 6)
Bei allen schriftlichen Arbeiten fließen auch die sprachliche Richtigkeit und die äußere Form in die Notengebung ein.
Die Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 12 umfasst die Fächer:
Deutsch
Englisch
Mathematik
durch Erlass bestimmte berufliche Themenfelder der gewählten Fachrichtung (Wirtschaft, Informationstechnik oder Maschinenbau)
Alle Informationen zu den zentralen Abschlussprüfungen der Fachoberschule sind auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums unter Zentrale Abschlussprüfung Fachoberschule abrufbar.
Die Fachoberschule führt mit den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Informationstechnik (Form A und B) sowie Maschinenbau (nur Form B) zur Fachhochschulreife und schließt mit der Fachhochschulreifeprüfung ab.
Mit dem Abschluss der Fachhochschulreife eröffnen sich vielfältige Bildungs- und Berufswege:
Studium: Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an Fachhochschulen in Deutschland. Darüber hinaus ermöglichen einige Universitäten – insbesondere in Hessen – mit der Fachhochschulreife den Zugang zu ausgewählten Bachelorstudiengängen (je nach Zulassungsbedingungen der Hochschule).
Berufliche Perspektiven: Absolventinnen und Absolventen können den Eintritt in den gehobenen Dienst im öffentlichen Dienst anstreben oder sich für qualifizierte Ausbildungsberufe bewerben.